Elternrat

Unser Vorstand - der Elternrat - stellt sich vor.

Jede Pfadfinder:innengruppe benötigt einen Elternrat (Vorstand).

Den Vorsitz führt der Obmann bzw. die Obfrau des Elternrates (ERO), der/die gemeinsam mit dem/der Kassier:in alle drei Jahre durch die Gruppenversammlung zu wählen ist. Der/die ERO vertritt die Pfadfinder:innengruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen.

Dem Elternrat gehören mit Sitz und Stimme an

  • mehrheitlich Vertreter:innen der Eltern, deren Kinder in der Pfadfindergruppe registriert sind;
  • Gruppenleiter und Gruppenleiterin als Vertreter der pfadfinderischen Belange der Gruppe;
  • die Gruppenkurat:innen.

Die Aufgaben des Elternrates sind

  • für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen;
  • die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern;
  • bei der jährlichen Registrierung der Pfadfinderleiter:innen die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen;
  • alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen;
  • die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten.

Dies geschieht im Besonderen durch

  • Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als Pfadfinderleiter:innen und Mitarbeiter:innen;
  • Bereitstellung entsprechender Mittel für die Pfadfinderleiter:innenausbildung;
  • Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume;
  • Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung entsprechend den Wünschen des Gruppenrates;
  • Unterstützung der Pfadfinderleiter:innen bei Veranstaltungen und Lagern;
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.

Für die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit sind Gruppenleitung, Kurat:innen und Stufenleitungen samt Assistent:innen zuständig.