
Elternrat
Unser Vorstand - der Elternrat - stellt sich vor.

Jede Pfadfinder:innengruppe benötigt einen Elternrat (Vorstand).
Den Vorsitz führt der Obmann bzw. die Obfrau des Elternrates (ERO), der/die gemeinsam mit dem/der Kassier:in alle drei Jahre durch die Gruppenversammlung zu wählen ist. Der/die ERO vertritt die Pfadfinder:innengruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen.
Dem Elternrat gehören mit Sitz und Stimme an
- mehrheitlich Vertreter:innen der Eltern, deren Kinder in der Pfadfindergruppe registriert sind;
- Gruppenleiter und Gruppenleiterin als Vertreter der pfadfinderischen Belange der Gruppe;
- die Gruppenkurat:innen.
Die Aufgaben des Elternrates sind
- für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen;
- die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern;
- bei der jährlichen Registrierung der Pfadfinderleiter:innen die Mitverantwortung für deren charakterliche Eignung zu übernehmen;
- alle aus der Rechtsform sich ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen;
- die Rechte und Wünsche der Eltern der Gruppenzugehörigen zu vertreten.
Dies geschieht im Besonderen durch
- Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als Pfadfinderleiter:innen und Mitarbeiter:innen;
- Bereitstellung entsprechender Mittel für die Pfadfinderleiter:innenausbildung;
- Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume;
- Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung entsprechend den Wünschen des Gruppenrates;
- Unterstützung der Pfadfinderleiter:innen bei Veranstaltungen und Lagern;
- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.
Für die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit sind Gruppenleitung, Kurat:innen und Stufenleitungen samt Assistent:innen zuständig.